Teilnahme
Zuwanderer/innen aller Nationalitäten und Altersstufen mit einem aktuellen Aufenthaltstitel, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund und EU-Bürger können am Integrationskurs teilnehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernimmt für diesen Personenkreis mindestens einen Teil der Kursgebühren.
Um die Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu beanspruchen, benötigen die Teilnehmer eine „Berechtigung/Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs“.
- Neuzuwanderer erhalten diese bei der zuständigen Ausländerbehörde.
- Kunden des Jobcenters können durch das Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet werden.
- Alle anderen Interessenten können einen Antrag auf Berechtigung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Wir unterstützen alle Interessenten gerne bei der Antragstellung.
Auch ohne „Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs“ ist ein Kursbesuch möglich. Hierfür fallen jedoch höhere Gebühren an.